So funktioniert digitale Gesundheit – mit der Telematikinfrastruktur
KIM
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Kommunikation im Medizinwesen:
Schnell und sicher kommunizieren
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Vorteile der Telematikinfrastruktur am Beispiel von KIM
Sichere Kommunikation
Umfassende Möglichkeiten mit KIM
Zeitersparnis
Optimierte Workflows und digitale Prozesse verringern den Verwaltungsaufwand erheblich. So gewinnen Sie wertvolle Zeit für Ihre Patienten und andere zentrale Aufgaben.
Digital Übermitteln
Dokumente und Informationen können sicher und in Sekunden digital übermittelt werden. Das beschleunigt den Datenaustausch und macht papierbasierte Prozesse überflüssig.
Sicherheit
Ihre Daten verdienen den höchsten Schutz. Durch modernste Verschlüsselung und strenge Datenschutzrichtlinien stellen wir sicher, dass sensible Informationen jederzeit geschützt bleiben.
Elektronische Patientenakte
Alle relevanten Gesundheitsdaten werden sicher und zentral gespeichert. Mit Ihrer Zustimmung können Ärzte darauf zugreifen, um Behandlungen optimal zu koordinieren.
Folgeverordnungen
Wiederkehrende Verordnungen lassen sich über KIM schnell und unkompliziert anfordern. Sie sparen Wege und erhalten Rezepte ohne zusätzlichen Praxisbesuch.
Zusammenarbeit mit Apotheken
Durch den digitalen Austausch von E-Rezepten, E-AU und Abrechnungen wird die Kommunikation mit Apotheken effizienter, transparenter und spürbar einfacher gestaltet.
Fördermöglichkeiten zur TI-Einführung
Unterstützung durch das Bundesministerium für Gesundheit
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren IT-Lösungen und Dienstleistungen für Arztpraxen.
Häufig Gestellte Fragen
Was ist die Telematik Infrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein digitales Netzwerk für den sicheren Austausch medizinischer Daten im deutschen Gesundheitswesen. Sie wurde im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) entwickelt und ist seit 2019 für alle Leistungserbringer verpflichtend.
Die TI besteht aus Komponenten wie der eGK zur Patientenidentifikation und der Konnektor-Infrastruktur für die sichere Kommunikation zwischen medizinischen Einrichtungen. Ziel ist die Verbesserung der Versorgungsqualität und Optimierung von Abläufen durch digitale Prozesse.
Die Entwicklung begann bereits in den 1990er Jahren, die eGK wurde ab 2006 eingeführt – Jedoch verzögerte sich die flächendeckende Umsetzung bis 2019. Verantwortlich für Planung und Betrieb der TI ist die gematik GmbH, gegründet 2005, die gemeinsam mit Akteuren des Gesundheitswesens an der Weiterentwicklung arbeitet.
Welche Anwendungen gibt es bereits für die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) bietet bereits eine Vielzahl von Anwendungen und Funktionen, die den Austausch von medizinischen Daten zwischen verschiedenen Einrichtungen im Gesundheitswesen sicherer und effizienter machen sollen. Einige Beispiele sind:
Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Die eGK dient als Ausweis des Versicherten und ermöglicht den Zugriff auf seine medizinischen Daten. Sie enthält auch eine Notfalldaten-Speicherung, in der wichtige Informationen wie z.B. Allergien oder Medikamentenunverträglichkeiten hinterlegt werden können.
Seit 2020 gibt es Kommunikation im Medizinwesen (KIM), was seit Oktober 2021 für alle Praxen mit einem Kassensitz verpflichtend ist. KIM ist das Fundament für folgende eAnwendungen (elektronische Anwendungen):
- Elektronischer Arztbrief (eArztbrief): Der eArztbrief ermöglicht den elektronischen Austausch von Befunden, Diagnosen und Therapieempfehlungen zwischen Ärzten. Dadurch sollen Informationslücken vermieden und die Behandlungsqualität verbessert werden.
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Seit Januar 2023 sind Ärzte mit Kassenzulassung verpflichtet, Arbeitsunfähigkeiten ihrer Patienten elektronisch zu erfassen und über die eAU zu übermitteln. Durch die KIM-Schnittstelle wird die Bescheinigung direkt an die zuständige Krankenkasse versendet.
- Elektronische Patientenakte (ePA):Mit der ePA sollen Leistungserbringer Befunde und Labordaten für den Patienten bereitstellen, um eine reibungslose Weiterbehandlung zu ermöglichen. Der Patient verwaltet die ePA eigenständig und entscheidet, welche Daten gespeichert und freigegeben werden.
- Elektronischer Medikationsplan (eMP): Der eMP soll helfen, Arzneimitteltherapien sicherer zu gestalten. Er enthält eine Übersicht über alle vom Patienten eingenommenen Medikamente sowie Informationen über Dosierung, Einnahmezeitpunkt und Dauer der Therapie.
- Elektronisches Rezept (eRezept): Seit dem 1. Januar 2024 sind Leistungserbringer verpflichtet, das eRezept auszustellen. Patienten können ihr eRezept mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) direkt in der Apotheke einlösen.
Diese Anwendungen sind jedoch nur ein Teil dessen, was die Telematikinfrastruktur in Zukunft leisten kann.
Welche Komponenten braucht man für die Telematik Infrastruktur?
Um die Telematik Infrastruktur nutzen zu können benötigt es folgender Komponenten:
- Einen Gematik zertifizierten Konnektor und ein Katenlesegerät (inkl. einer gSMC-KT Karte)
- Institutionskarte (SMC-B)
- Ein elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
- Eine KIM-Mail-Adresse
Wer ist verpflichtet die Telematik Infrastruktur zu nutzen?
Ja, die Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) ist in Deutschland für bestimmte Berufsgruppen im Gesundheitswesen verpflichtend. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem E-Health-Gesetz, das im Jahr 2015 verabschiedet wurde.
Konkret betrifft die Pflicht zur Nutzung der TI folgende Berufsgruppen:
- Ärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung
- Zahnärzte mit Kassenzulassung
- Apotheker
- Pflegedienste
- Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen, Diätassistenten und Ernährungsberater (ab Januar 2026)
- Hilfsmittelerbringer wie Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker und Sanitätshäuser (ebenfalls ab Januar 2026)
Für diese Berufsgruppen besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme an der TI, insbesondere zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie weiterer elektronischer Anwendungen und Dienste, die über die TI bereitgestellt werden.
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